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Neues Datenschutzrecht verlangt Aufmerksamkeit

Geschrieben am 15.03.2018 um 18:22 Uhr
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Website-Betreiber müssen reagieren. Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese wird Auswirkungen auf fast alle Internetseite haben.
Der folgende Artikel stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Da aber auch auf 01-Scripts.de in diesem Zusammenhang einige Änderungen zukommen, möchte ich diesen Prozess hier dokumentieren und die gesammelten Informationen gerne veröffentlichen.

Wer ist durch das neue Datenschutzrecht betroffen?

Fast jeder Betreiber einer öffentlichen Internetseite wird sich mit der neuen DSGVO (Was ist die DSGVO?) beschäftigen müssen. Ausnahmen sind nur vorgesehen für Webseiten, die sich ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken widmen. Im Zweifelsfall werden aber sehr schnell wohl auch private Blogs und vor allem auch Vereinswebseiten unter die neue DSGVO fallen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Da mittlerweile auch IP-Adressen bereits als personenbezogene Daten gelten, dürfte fast jeder Website-Betreiber vom neuen Datenschutzrecht betroffen sein.

Vor allem Firmen und Anbieter von Webshops sollten sich zeitnah mit den Auswirkungen und den neuen Anforderungen ausführlich beschäftigen und ggf. eine Rechtsberatung einholen.

Was muss beachtet werden?

Nachfolgende Liste gibt einen ersten (unvollständigen) Überblick über verschiedene Themen und Bereiche die von der neuen DSGVO betroffen sein können:

  • Wer keinen eigenen Server betreibt wird einen Vertrag mit dem jeweiligen Webhoster zur "Datenverarbeitung" abschließen müssen.
  • Die bisher schon nötige Datenschutzerklärung muss in jedem Fall aktualisiert werden.
  • Die an das Impressum gestellten Anforderungen sollten überprüft werden.
  • Wer ein Kontaktformular anbietet muss für eine verschlüsselte Datenübertragung (HTTPS) sorgen und sich die Datenschutzerklärung bestätigen lassen.
  • Eine verschlüsselte Datenübertragung ist in jedem Fall nötig, in dem ein Besucher persönliche Daten an die Webseite übermitteln kann (z.B. Kommentare, Suchbegriffe, etc.).
  • Wer einen E-Shop betreibt sollte sich kompetenten rechtlichen Rat einholen.
  • Kommt Google Analytics oder andere externe Tools (Youtube, Facebook, ...) zum Einsatz, sollte dies überprüft und ggf. rechtlich abgesichert werden.
  • Anbieter von Newslettern müssen sich in jedem Fall mit dem neuen DSGVO auseinandersetzen. Das betrifft sowohl den An- und Abmeldevorgang als auch die Datenverarbeitung und den Versand von Newslettern. Kommt hierbei ein externer Anbieter wie Mailchimp oder Cleverreach zum Einsatz, muss vermutlich auch mit diesen Anbietern ein entsprechender Datenverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden.

Wie schon dieser ersten Liste zu entnehmen ist kommt auf Website-Betreiber einiges an Arbeit zu. Nachfolgend möchte ich bereits einige hilfreiche Links und Artikel teilen. Zudem werde ich voraussichtlich in weiteren Artikeln den Fortschritt der Umsetzung hier auf 01-Scripts.de begleiten.

Hilfreiche Links und Artikel:

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