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Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in seinem heutigen Urteil das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt.
Alle bisher aufgezeichneten Daten dürfen den Behörden nicht zur Verfügung gestellt werden, sondern müssen unverzüglich gelöscht werden.
Dies stellt einen ersten Sieg der über 30.000 Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht dar - die Gefahr ist mit dem Urteil aber leider noch nicht gebannt.
Weitere Informationen & Links:
Urteilsverkündung auf Youtube
Stellungnahme des AK Vorratsdatenspeicherung
Kommentar auf Netzpolitik.org
MfG,
Michael Lorer
P.S.
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