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OLG-Urteil stellt Double-Opt-In-Verfahren in Frage

Geschrieben am 21.11.2012 um 18:18 Uhr
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Das Oberlandesgericht München stellt mit einem Urteil vom 27. September diesen Jahres die bisher gängige Praxis des Double-Opt-In-Verfahrens beim Versand und Anbieten von Newslettern in Frage.

Beim Double-Opt-In-Verfahren erhält der Nutzer, der sich mit seiner E-Mail-Adresse für einen Newsletter anmelden möchte, nach der ersten Anmeldung eine E-Mail zugeschickt, die einen Bestätigungslink zur Verifikation der E-Mail-Adresse enthält. Erst wenn dieser Link angeklickt wird, wird die E-Mail-Adresse in den aktiven Verteiler aufgenommen.

Das OLG München hat in seinem Urteil nun bereits diese erste E-Mail mit Bestätigungslink unter gewissen Gesichtspunkten als Spam eingestuft und einer entsprechenden Abmahnung diesbezüglich statt gegeben.

Einige im Internet aktive Juristen sind sich über die Auswirkungen dieses Urteils uneinig. Momentan besteht demzufolge keine Rechtssicherheit, wenn ein Newsletter nach dem Double-Opt-In-Verfahren angeboten wird.

Auch das 01-Newsletterscript, dass erst vor drei Tagen in der aktuellen Version 1.3.0 veröffentlicht wurde, arbeitet nach dem bisher gängigen Double-Opt-In-Prinzip.
Beim Anbieten eines eigenen Newsletters auf ihrer Seite sollten Sie sich der aktuellen rechtlichen Situation bewusst sein und im Zweifel das 01-Newsletter-Modul im ACP deaktivieren.

01-Scripts.de wird die rechtliche Beurteilung des Urteils weiter beobachten und das 01-Newsletterscript aktualisieren, sobald sich eine technisch und rechtlich belastbare Lösung für dieses Problem erkennen lässt.

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MfG,
Michael Lorer

P.S.
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