Vorliegende Zusammenfassung ist kein Lizenzvertrag!
Es ist lediglich ein Referenztext, der den zugrundeliegenden Lizenzvertrag übersichtlich und in allgemeinverständlicher Sprache wiedergibt.
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Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland
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Creative Commons
Creative Commons (englisch, „schöpferisches Gemeingut, Allmende“) ist
eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge
veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern,
Musikstücken usw. der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können. Anders als etwa die
von der Freie-Software-Gemeinde bekannte GPL sind diese Lizenzen jedoch nicht auf einen
einzelnen Werkstyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar. Ferner gibt es
eine starke Abstufung der Freiheitsgrade: von Lizenzen, die sich kaum vom völligen
Vorbehalt der Rechte unterscheiden, bis hin zu Lizenzen, die das Werk in die Public
Domain stellen, das heißt, bei denen auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird.
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