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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) [UPDATE]

Geschrieben am 01.12.2010 um 20:34 Uhr
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Zum 1.1.2011 stehen mit der Verabschiedung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für die meisten Betreiber von Webseiten einige wichtige Änderungen ins Haus.

Update [15.12.10]: Kaum zu glauben aber wahr: Der Landtag in NRW wird am morgigen Donnerstag in seiner Sitzung den JMStV quasi auf der Ziellinie ablehnen und nicht ratifizieren. Damit kann der JMStV NICHT zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.
Nähere Informationen dazu unter netzpolitik.org und bei heise

Das wichtigste in Kürze:

  • Internetseiten mit kommerziellem Hintergrund (in vielen Fällen reicht dazu schon die Platzierung eines Werbebanners) müssen im Impressum einen Jugendschutzbeauftragten aufführen und eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die auf einer Internetseite veröffentlichten Inhalte mit einer speziellen Alterskennzeichnung in maschinenlesbarem Format versehen werden.
    Wie dieses Forma technisch genau aussieht ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
    Wann eine Alterskennzeichnung vorgenommen werden muss, ist unter anderem diesem Text von Rechtsanwalt Udo Vetter zu entnehmen. [Update:] Bezüglich der von Udo Vetter veröffentlichten Einschätzung zum JMStV gibt es durchaus auch andere Meinungen. Wer selbst von der Materie betroffen ist sollte sich deshalb entsprechend einlesen:
    http://www.netzpolitik.org/2010/jmstv-aus-juristischer-sicht-wer-will-nochmal-wer-hat-noch-nicht/

Bitte denken Sie deshalb vor allem daran in einem ersten Schritt zumindest einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum zu nennen.

Viele weitere Informationen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag:
13 Fragen zum neuen JMStV

MfG,
Michael Lorer

P.S.
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